Zweck und Satzung

Textfeld: FVGE e.V.

Zweck und Satzung

Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben dieser Schule, insbesondere indem er

a. die Gemeinschaft zwischen Eltern, Lehrern und Schülern fördert

b. Verständnis und Interesse für die Belange der Grundschule fördert

c. die Zusammenarbeit von Grundschule und Kindergärten fördert

d. Mittel bereitstellt für die Beschaffung von zusätzlichem Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial,

e. Mittel bereitstellt für die Durchführung von Veranstaltungen der Schule,

f. einmalige Beihilfen - gemäß einer besonderen Förderrichtlinie - an finanziell bedürftige Schüler in sozialen Härtefällen gewährt.

2. Diese Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erweitert oder eingeschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.

3. Der Verein kann sich in Verfolgung seiner Ziele und Aufgaben an Organisationen, Einrichtungen und Gesellschaften beteiligen und Mitgliedschaften erwerben.

4. Der Verein verfolgt diese Ziele ausschließlich und unmittelbar durch Verfolgen gemeinnütziger ( § 52 AO) Zwecke und zwar insbesondere dadurch, dass er ausschließlich im Interesse und zum Wohl der Schule, der Schüler und deren Eltern arbeitet und sein Vermögen einsetzt.

5. Alle Inhaber von Vereinsämtern - und damit auch alle Vorstandsmitglieder - sind ehrenamtlich tätig. Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, so kann das unbedingt notwendige Personal angestellt werden.

Für diese Tätigkeiten dürfen keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.

6. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

7. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

8. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Downloads:

Die Satzung
Das Gründungsprotokoll
Die Gründungsmitglieder
Die Geschäftsordnung (gültig bis 31.08.2011)